Home Forum Sonstiges Rechtliches Muss ich einen Straf­zet­tel aus dem EU-Ausland bezah­len?

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    Siegel Juergen
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      Hier ein Beitrag zu diesem Thema vom ACV:

      Wenn der Betrag gemein­sam mit mög­li­chen Ver­fah­rens­kos­ten 70 Euro über­steigt, wer­den Straf­zet­tel inner­halb der EU grenz­über­schrei­tend voll­streckt. Dann müs­sen Sie auch bezah­len. Die 70-Euro-Grenze ist schnell erreicht, da Buß­gel­der in Europa zumeist höher aus­fal­len als in Deutsch­land. Wenn der Ver­kehrs­sün­der nicht bezahlt, über­nimmt das Bun­des­amt für Jus­tiz das Ein­trei­ben des Buß­gel­des. Eine Aus­nahme bil­det Öster­reich: Ver­kehrs­sün­der wer­den auf­grund eines Abkom­mens hier bereits bei 25 Euro Strafe zur Kasse gebe­ten.
      Das Bun­des­amt für Jus­tiz in Bonn prüft aller­dings zunächst, ob die von der aus­län­di­schen Behörde vor­ge­leg­ten Unter­la­gen eine Voll­stre­ckung zulas­sen. Ist der Buß­geld­be­scheid zum Bei­spiel nicht in der Hei­mat­spra­che des Betrof­fe­nen ver­fasst, so hat der Antrag­stel­ler in den meis­ten Fäl­len kei­nen Anspruch. Sie soll­ten Bescheide, die nicht in deut­scher Spra­che for­mu­liert sind, aber nicht grund­sätz­lich igno­rie­ren, denn mit eini­gen Län­dern bestehen beson­dere Abkom­men. Suchen Sie sich im Zwei­fel recht­li­che Bera­tung.

      Kann ich einen Straf­zet­tel igno­rie­ren?
      Es lohnt sich nicht, einen Straf­zet­tel aus­zu­sit­zen. Wer­den Sie bei Wie­der­ein­reise in das ent­spre­chende Land erwischt, dann wird es erst rich­tig teuer und der Betrag muss sofort bezahlt wer­den. Die Ver­jäh­rungs­fris­ten sind län­der­ab­hän­gig und in man­chen Län­dern kann die Buß­geld­for­de­rung auch noch nach Jah­ren gül­tig sein.

      Lohnt es sich, Ein­spruch gegen den Straf­zet­tel zu erhe­ben?
      Falls Sie Zwei­fel an dem Buß­geld­be­scheid haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, Ein­spruch zu erhe­ben. In Deutsch­land gilt zum Bei­spiel im Gegen­satz zu ande­ren EU-Ländern nicht die Hal­ter­haf­tung.

      Kann ich bei Buß­gel­dern aus dem Aus­land auch spa­ren?
      Ja, das geht tat­säch­lich. In eini­gen Län­dern gibt es Rabatte, wenn Sie das Buß­geld inner­halb einer bestimm­ten Frist bezah­len, bei­spiels­weise in Spa­nien oder Ita­lien. Aller­dings bedeu­tet das auch, dass sich die Stra­fen erhö­hen kön­nen, wenn Sie inner­halb die­ser Frist nicht bezah­len.

      Wel­che Ver­kehrs­ver­stöße im Aus­land wer­den geahn­det?
      Seit 2013 ist der euro­päi­sche Hal­ter­da­ten­aus­tau­sch mög­lich. Mit­hilfe die­ses grenz­über­schrei­ten­den Ver­fah­rens ist das Kraft­fahrt­bun­des­amt in Deutsch­land bei einer Anfrage aus einem EU-Land zur Her­aus­gabe der Hal­ter­da­ten ver­pflich­tet. Der Hal­ter­da­ten­aus­tau­sch ist bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen mög­lich, die die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr gefähr­den. Dazu gehö­ren fol­gende Ver­stöße:
      Über­fah­ren einer roten Ampel
      Handy am Steuer
      Geschwin­dig­keits­über­tre­tung
      Alko­hol oder Dro­gen am Steuer
      Fah­ren ohne Sicher­heits­gurt oder Schutz­helm
      Befah­ren einer für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperr­ten Spur

      Dro­hen mir Punkte in Flens­burg und Füh­rer­schein­ent­zug?
      Nein, denn Ihr Punk­te­konto kann nur bei Ver­kehrs­sün­den in Deutsch­land belas­tet wer­den. Aus­län­di­sche Behör­den kön­nen ledig­lich Buß­gel­der ver­hän­gen. Auch der Füh­rer­schein kann Ihnen von aus­län­di­schen Behör­den nicht abge­nom­men wer­den.

      Dür­fen Buß­gel­der aus Nicht-EU-Ländern ein­ge­trie­ben wer­den?
      Nein. Buß­gel­der kön­nen nur von EU-Ländern in Deutsch­land voll­streckt wer­den. Nicht-EU-Länder, zum Bei­spiel die Schweiz, kön­nen keine Buß­gel­der in Deutsch­land ein­for­dern.

      Was tun, wenn Post von NiviCredit im Brief­kas­ten liegt?
      Das Unter­neh­men NiviCredit aus Ita­lien wird von ita­lie­ni­schen Auto­bahn­be­trei­bern mit der Ver­fol­gung aus­ste­hen­der Maut­ge­büh­ren beauf­tragt. Nach ita­lie­ni­scher Gesetz­ge­bung ist das rech­tens, außer­dem kön­nen die Gebüh­ren bis zu zehn Jahre spä­ter noch ein­ge­trie­ben wer­den. Es han­delt sich dabei nicht um Betrug.
      Es ist nicht ein­fach, nach meh­re­ren Jah­ren den Beweis der Zah­lung vor­zu­le­gen, aus die­sem Grund ist es rat­sam, sich bei einem tech­ni­schen Defekt oder Befah­ren der Telepass-Spur direkt an NiviCredit zu wen­den. Grund­sätz­lich gewährt NiviCredit eine Frist von zwei Wochen, die offene Maut­ge­bühr nach­träg­lich zu bezah­len.
      Tipp: Ach­ten Sie auf die Quit­tun­gen an den Maut­sta­tio­nen, denn trotz abge­bro­che­ner Kre­dit­kar­ten­zah­lung oder tech­ni­schen Defekts öff­nen sich die Schran­ken. Bei Quit­tun­gen mit „Man­cato paga­mento“ (deut­sch: nicht bezahlt) wen­den Sie sich an NiviCredit.

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