Home Forum Sonstiges Rechtliches Motorrad fahren in unseren Nachbarländern

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    Gerer Reimund
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      Die rechtlichen Grundlagen soweit ich diese finden konnte.

      hier ein Link zu den Höchstgeschwindigkeiten: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm
      und hier ein Link zur Promillegrenze http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/promillegrenzen.htm

      Italien
      Italien fiel in letzter Zeit durch besonders harte Gesetze auf. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden,
      wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist, oder während der Fahrt eine Hand vom Lenker oder einen Fuß von den Rasten nimmt. Mittlerweile wurde daraus nur eine vorübergehende Beschlagnahmung.
      innerorts 50, außerorts 90, Schnellstraßen, auf Autobahnen 130, 150 km/h bei dreispurigem Ausbau und besonderer Beschilderung
      Autobahnmaut streckenabhängig
      0,5-Promillegrenze
      sehr hohe Bußgelder
      viele Radarfallen an lukrativen Stellen
      in einigen Städten spezielle Abgasvorschriften
      Warnweste Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen

      Frankreich
      innerorts 50, außerorts 90, Schnellstraßen 110, Autobahn 130 km/h.
      Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h.
      Autobahnmaut streckenabhängig
      0,5-Promillegrenze
      Warnweste, ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen

      Schweiz
      innerorts 50, außerorts 80, Autobahn 120 km/h.
      sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
      Jahresplakette für Autobahnmaut muss auf festem Teil montiert sein, muss aber nicht immer sichtbar sein. Beliebt ist ein fester Platz unter der Sitzbank. So kann sie nicht beschädigt oder geklaut und bei Kontrollen gezeigt werden.
      0,5-Promillegrenze
      Brillenträger müssen zweite Brille mitführen
      Warnweste, keine Pflicht, aber gewünscht

      Österreich
      innerorts 50, außerorts 100, Autobahn 130 km/h.
      Tempolimits, die weniger als 20 Meter vor oder nach Ortschildern aufgestellt sind, gelten für alle Straßen im Ort
      0,5-Promillegrenze, 0,1 Promille bis 20 Jahre oder in den ersten beiden Jahren des Führerscheinbesitzes
      Mitführen eines Verbandsset ist Pflicht
      Bußgelder teurer, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
      Autobahnmaut
      Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
      überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal, nicht aber auf der Autobahn im Stau

      Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw.) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.

      Günter

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